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25. April 2024

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Hoher Aufwand

Hoher AufwandBilderbox.com

Registrierkassenpflicht bedroht laut Wirtschaftskammer Arbeitsplätze im Fitnessgewerbe.

In Erwartung der Registrierkassenpflicht rät die Wirtschaftskammer ihren Mitgliedern in der Fitnessbranche vorsorglich, auf die Gastronomie zu verzichten. „Im Durchschnitt werden hier rund zwei Prozent des Gesamtumsatzes gemacht. Der Aufwand ist schon jetzt sehr hoch und wird mit der Registrierkassenpflicht noch steigen“, stellt Werner Weissenböck, stellvertretender Branchenobmann der niederösterreichischen Fitnessbetriebe gegenüber dem NÖ Wirtschaftspressedienst fest.
„Heute machen wir am Ende des Monats die Abrechnung. Künftig müsste ich täglich kontrollieren, ob alles stimmt“, sagt Weissenböck. Als Konsequenz werden bereits Mitarbeiter, die in den Betrieben für die Gastronomie zuständig sind, entlassen.
Grundsätzlich seien die Fitnessbetriebe durchaus erfolgreich. Teilweise habe man Umsatzzuwächse von fünf bis zehn Prozent erwirtschaften können. Am Markt behaupten konnten sich auch die sogenannten Mikrostudios mit maximal 250 Quadratmetern und speziellen Zielgruppen. Ebenfalls erfolgreich sind die Diskonter. Die können sich allerdings nur in den Ballungsräumen behaupten. In Niederösterreich sind bereits einige Diskonter gescheitert. „Erst bei mehreren tausend Mitgliedern und einem Einzugsgebiet von rund 50 Kilometer rechnet sich so ein Fitness-Diskonter“, erklärt der Branchenobmann.

Fitness auf Krankenschein
Zum Dauerbrenner ist die Diskussion Fitness auf Krankenschein geworden. Die Praxis gehe leider in die falsche Richtung. „Mit der Steuerreform 2016 dürfen nur mehr jene Leistungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden, die dem Leistungskatalog der Krankenkasse entsprechen.“
Wenn Unternehmen für ihre Mitarbeiter ein Fitnessstudio gemietet haben, durften sie das bisher als Betriebsausgabe geltend machen. Privatpersonen mussten für Fitnessangebote zwar zahlen, konnten diese Zahlungen aber als außerordentliche Ausgabe in ihre Steuererklärung eingeben. „Das ist zumindest für nächstes Jahr nicht möglich. Allerdings gehe ich davon aus, dass Privatpersonen wie bisher handeln und Fitness als außerordentliche Ausgabe definieren, so dass es zu juristischen Diskussionen kommen wird“, meint Weissenböck.
Ungeachtet der negativen Voraussetzungen ist Werner Weissenböck für 2016 dennoch vorsichtig optimistisch. „Für professionelle Betriebe ist auch weiterhin Wachstum möglich, wenn auch auf geringerem Niveau.“

red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 23.10.2015