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05. Mai 2024

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Freiraum für Wissenschaft und Forschung

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Das neue Stiftungsrecht soll laut seinen Urhebern regelrechte Wunder wirken.

Der Ministerrat hat am Dienstag das neue Bundesstiftungs- und Fondsgesetz beschlossen. „Das Gründen einer gemeinnützigen Stiftung soll in Zukunft so schnell und einfach sein wie das Gründen eines Vereins. Damit wollen wir Innovationspotenziale freisetzen, die mehr Wachstum und Arbeitsplätze in Österreich ermöglichen“, sagt Vizekanzler Reinhold Mitterlehner: „Wir wollen in den nächsten Jahren die Forschungsinvestitionen durch den gemeinnützigen Sektor auf 100 Millionen Euro anheben. Damit können wir unsere Innovationskraft deutlich erhöhen.“
Auch Staatssekretär Harald Mahrer sieht großes Potenzial im neuen Gesetz. „Das neue gemeinnützige Stiftungsgesetz ist zusammen mit einer Reihe von abgabenrechtlichen Anpassungen ein Meilenstein für eine aufblühende Stiftungslandschaft in Österreich. Unser Ziel war, dass das bestehende Gesetz entbürokratisiert und vereinfacht wird. Dieses Gesetz wird rund 2.500 neue Jobs im Land schaffen.“

Schweizer Niveau
Gemeinnützige Stiftungen und Fonds finanzieren die Forschung in Europa mit rund fünf Milliarden Euro jährlich. „Derzeit schütten in Österreich gemeinnützige Stiftungen jährlich 20-25 Millionen Euro aus, während es in der Schweiz 1,3 Milliarden und in Deutschland 15 Milliarden Euro jährlich sind. Wir wollen uns in den nächsten Jahren dem Schweizer Niveau annähern, um einen Wachstumsturbo auszulösen.“
Das neue gemeinnützige Stiftungsgesetz gilt unter anderem für Wissenschaft und tertiäre Bildung, Forschung, Soziales und Umwelt. Neu hinzugekommen ist die Spendenabsetzbarkeit für den Kunst- und Kulturbereich. Das neue Gesetz mache Österreich für internationale NGOs und gemeinnützige Einrichtungen attraktiver.
Bisher sind Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen steuerlich nicht absetzbar. Spenden aus vermögenden Privatstiftungen sind meist mit 25 Prozent besteuert.

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red/stem/cc, Economy Ausgabe Webartikel, 02.12.2015