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26. April 2024

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Unternehmen Frau

Unternehmen Frau© piqs.de/connor212

„Frau in der Wirtschaft“ fordert flexible Arbeitskräfte für die Wirtschaft – gesetzliche und kolletivvertragliche Regelungen seien hinderlich.

In Niederösterreich gibt es derzeit mehr als 30.000 Einzelunternehmen, die von Frauen geführt werden. Das sind rund 38 Prozent aller Betriebe. Laut Waltraud Rigler, Niederösterreichs Landesvorsitzende von „Frau in der Wirtschaft“ entfällt mittlerweile fast jede zweite Betriebsgründung in Niederösterreich auf eine Frau.
Frauen würden sich mit klaren Vorstellungen für die Selbständigkeit mit der Gründung eines eigenen Unternehmens entscheiden. Für 89 Prozent ist es „mehr Freude an der Arbeit“, für 87 Prozent der „Wunsch nach Unabhängigkeit“ und für 86 Prozent sind es „neue Herausforderungen“.
Gerade Unternehmerinnen setzen sich immer wieder persönlich ein, wenn es um die Belange von Frauen und Familien geht. „Insbesondere gilt es, für Familien rasch die passenden Rahmenbedingungen zu schaffen und damit den Anforderungen des heutigen Arbeitsalltags gewachsen zu sein, so dass man Familie und Beruf besser unter einen Hut bekommt“, sagt Rigler. Dringend von Nöten seien vor allem die Öffnungs- und Schließzeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen, die den heutigen Arbeitsbedürfnissen anzupassen seien.

Änderung des Arbeitszeitgesetzes gefordert
Rigler fordert auch flexiblere Arbeitszeitmodelle. „Mehr denn je ist die Wirtschaft gefordert, rasch und flexibel auf die jeweilige Auftragslage zu reagieren.“ Dabei seien aber oft gesetzliche oder kolletivvertragliche Regelungen ein Hindernis. Derzeit könne eine Durchrechnung der Arbeitszeit nur auf der Grundlage eines Kollektivvertragmodells erfolgen.
„Der gesetzliche Spielraum wird in den Kollektivverträgen jedoch nur teilweise oder gar nicht genutzt“, stellt Rigler fest. „Hier wäre eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes wünschenswert, die es erlaubt, die Durchrechnung auch per Einzelvereinbarung vorzunehmen. Damit könnte die Arbeitnehmerin einfach zwischen unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten wechseln.“
Auch bei der Höchstarbeitszeit, die zurzeit zehn Stunden beträgt, sei mehr Flexibilität gefragt. Hier sollten die Spielräume, mehr als zehn Stunden zu arbeiten, erweitert werden. „Vorstellbar wäre für uns“, sagt Rigler, „dass die tägliche Höchstarbeitszeit kurzfristig überschritten werden darf, etwa um ein Projekt zu beenden. Da ja die wöchentliche Höchstarbeitszeit unverändert bleibt, kann die Arbeitnehmerin zum Ausgleich einen längeren Freizeitblock konsumieren.“

NOe-Wirtschaftspressedienst/red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 23.06.2016