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16. April 2024

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Ambivalente Entwicklung bei Insolvenzen

Ambivalente Entwicklung bei Insolvenzen© pexels.com/Kaique Rocha

Im ersten Quartal in Österreich fast 15 Prozent weniger Insolvenzen gegenüber Vorjahr. Corona-Krise zeigt erste Auswirkungen ab Mitte März. Bei Summe Passiva Verdoppelung gegenüber Vorjahr.

(red/czaak) In Österreich sind die Insolvenzzahlen im ersten Quartal 2020 im Vergleich zu 2019 deutlich rückläufig. In Summe wurden zwischen Jänner und März 1.151 Unternehmen insolvent und das bedeutet einen Rückgang von rund 9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. 668 Insolvenzverfahren wurden eröffnet und auch das ergibt Reduktion von fast 14 Prozent.

Die Passiva haben sich im Vergleichszeitraum allerdings auf 750 Millionen Euro fast verdoppelt. 4.463 Dienstnehmer waren von Insolvenzen betroffen, das bedeutet ein Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2019. „Wann die „Nach-Corona-Zeitrechnung“ beginnt ist weiterhin ungewiss“, so der Kreditschutzverband (KSV) von 1870 in einer Aussendung.

Einführung einer neuen Zeitrechnung
Aus Sicht es KSV wird das Jahr 2020 zukünftig in einen Zeitraum vor Corona und einen danach eingeteilt werden. Angesprochen sind hier die einschneidenden Maßnahmen ab der zweiten Märzwoche, die große Teile des Wirtschaftslebens vollkommen zum Erliegen brachten und andere zumindest erheblich in Mitleidenschaft ziehen. „Dies geschieht in einem Ausmaß, der heute noch nicht einmal annähernd seriös überblickt werden kann“, so Ricardo-Jose Vybiral, Chef des KSV von 1870, der heuer sein 150-jähriges Bestandsjubiläum begeht.

Dieser Einschnitt mit Mitte März hat aus Sicht der KSV-Experten auch schon in der Insolvenzstatistik Niederschlag gefunden: waren die Zahlen der Gesamtinsolvenzen im Februar 2020 noch 3 Prozent über dem selben Monat des Vorjahres, so haben alleine zwei Wochen im März einen rund 50 %-igen Einbruch erbracht - sowohl bei den Eröffnungen, als auch bei den mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren.
Schwierige Vergleichsstatistik

In einem derart kurzen Zeitraum wie dem ersten Quartal (Anm. 13 Wochen), spielen zwei Wochen und zwei Tage schon statistisch eine bedeutende Rolle – sie spiegeln rund ein Sechstel des Beobachtungszeitraums. Und so schlägt der 50 %-ige Einbruch der Insolvenzzahlen in dieser kurzen Zeit entsprechend auf die Gesamtstatistik durch.

Der 12 %-ige Zuwachs an betroffenen Dienstnehmern entgegen dem Gesamtbild der Eröffnungen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass diese Zahl im ersten Quartal 2019 besonders niedrig war (42 Prozent unter 2018) und die gegenwärtig durchschnittlich rund 7 (exakt 6,7) betroffenen Dienstnehmer eher einem langjährigen Schnitt entsprechen, als der Vorjahreswert.

Bundesländer im Vergleich
Die Bundesländer zeigen deutlich unterschiedliche Einbrüche des Insolvenzgeschehens ab dem 16.03.2020. „Die Zahlen zeigen eher ein Bild der Justiz und der jeweils ergriffenen Maßnahmen der einzelnen Insolvenzgerichte, als einen Spiegel des Wirtschaftsgeschehens im ersten Quartal 2020“, so die Einschätzung des KSV. In einem einzelnen Insolvenzgericht gingen zum Beispiel die Eröffnungen um 81 Prozent zurück, in der gesamten Steiermark wiederum jedoch nur um 6 Prozent.

Generell gingen die Insolvenzeröffnungen in den letzten beiden Märzwochen mit 53 Prozent weit stärker zurück als die mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren. „Das hat damit zu tun, dass ein wesentlicher Teil der Eröffnungen auf Eigenanträgen der Schuldner basiert, die nun aber deutlich zurückgehen“, so der KSV. Die mangels Vermögens nicht eröffneten Fälle sanken in den letzten beiden Märzwochen nur um 39 Prozent.

Kurzer Beobachtungszeitraum
„Das wiederum hat damit zu tun, dass das Verfahren bis zu einem Nichteröffnungsbeschluss typischerweise 2 bis 3 Monate in Anspruch nimmt und da Schuldner vielfach nicht zur Einvernahme erscheinen, oftmals als reines Aktenverfahren gehandhabt wird - das natürlich ungehindert weiterlaufen konnte“, so die Experten des Österreichischen Kreditschutzverbandes

Die „Ausreißer“ bei den Passiva ergeben sich durch den kurzen Beobachtungszeitraum und den Umstand, dass vor allem einzelne Großverfahren entsprechenden Niederschlag finden. Immerhin wurde im ersten Quartal 2020 eine Bank insolvent: der erste Fall eines Bankkonkurses seit 1999 (ohne Berücksichtigung der Abwicklungsinstitute, die ja keine Konkurse waren).

Links

red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 17.04.2020