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16. April 2024

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EU schafft neuen Leistungsschutz bei Urheberrecht

EU schafft neuen Leistungsschutz bei Urheberrechtpiqs.de/UggBoy UggGirl

Neue Verordnung stärkt klassische Medienhäuser gegenüber Suchmaschinen wie Google-News, die für Publikation redaktioneller Berichtsteile künftig Geld an Verlage zahlen sollen. Österreichischer Zeitungsverband sieht neue Regularien positiv, Deutscher Internetverband eco lehnt sie entschieden ab.

(Christian Czaak) Nach langen Verhandlungen hat die EU nun aktuell eine Reform der Urheberrechtslinie beschlossen. Der Leistungsschutz klassischer Verlags- und Medienhäuser wird dabei nun gegenüber Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News verstärkt und die Medienhäuser bekommen für die Veröffentlichung von Ausschnitten ihrer redaktionellen Artikel ab nun auch Geld (Anm. neben Weiterleitung von Nutzern). Einzelne Hyperlinks oder Worte sowie kurze Textpassagen dürfen weiterhin in der bisherigen Form publiziert werden, verboten sind Überschriften und/oder komplette Sätze.

Kontroverse Sichtweisen mit Gefahr des finalen Scheiterns
Die erzielte Einigung muss nun noch von EU-Parlament und EU-Staaten formal bestätigt werden. Auf Grund immer noch vorherrschender unterschiedlicher und teilweise überaus kontrovers diskutiert Betrachtungsweisen, sehen Beobachter hier noch die Gefahr eines finalen Scheiterns. Kleinere Medienverlage fürchten etwa durch die neue Regelung eine Einschränkung der über diese Google-Veröffentlichung kommenden Nutzer ihrer Website mit entsprechen negativen Auswirkungen beim Werbegeschäft. Passiert die Einigung, dann müssen die EU-Staaten die neuen Regularien innert zwei Jahren in die jeweilige nationale Judikatur überführen.
Eine weitere Regulierung betrifft auch Plattformen wie You Tube, die ab nun auch Verletzungen des Urheberrechts verhindern und geschützte Werke vor Veröffentlichung (Upload) entsprechend gesondert lizensieren müssen. Experten sehen hier dann die Gefahr sogenannter Uploadfilter, die etwaig Inhalte oder legale Teile davon falsch blockieren und warnen zudem vor Zensurierung. Ausgenommen bei diesen Regularien sind Medien bzw. medienähnliche Betriebe mit einem Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Nutzer, die nicht länger als drei Jahre am Markt sind.

Positive Beurteilung durch Zeitungsherausgeberverband VOeZ versus Ablehnung durch eco Deutschland
„Die EU-Einigung zum Urheberrecht ist eine überaus wichtige Weichenstellung für die nachhaltige Entwicklung der freien und unabhängigen Presse in Europa. Eine vielfältige Medienlandschaft kann es im digitalen Zeitalter nur geben, wenn journalistische Inhalte vor kommerzieller Ausbeutung geschützt werden“, erklärte Markus Mair, VÖZ-Präsident und Boss der Styria Mediengruppe. Allerdings: „Die generelle Ausnahme von Verlinkungen kann einen Stolperstein für faire Verhandlungen mit großen Tech-Plattformen darstellen“, so Mair weiter.

Die vergleichsweise entschieden ablehnende Reaktion des Verbandes der Deutschen Internetwirtschaft lesen Sie im parallel publizierten Gastkommentar „Europas Nein zu Innovation“ von Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender von eco, Verband der Deutschen Internetwirtschaft.

Links

red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 15.02.2019