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29. März 2024

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Grundsätzlich vielversprechend

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Ein modernes Urheberrecht soll die Investitionen von Medienhäusern schützen. Die EU-Kommission stellt erste Maßnahmen in Aussicht.

Die EU-Komission kündigte kürzlich die nächsten Schritte für ein modernes Urheberrecht an. Diese sind Teil der EU-Strategie für den digitalen Binnenmarkt, die federführend von Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, und Günther Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft, betreut werden.
Vizepräsident Andrus Ansip erklärte dazu: „Unser Ziel ist es, den Menschen einen breiteren Zugang zu kulturellen Inhalten zu ermöglichen und die Urheber zu unterstützen. Außerdem wollen wir die europäische Forschung und Entwicklung zum Beispiel bei Techniken wie Text- und Data-Mining stärken.“
Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, ergänzte: „Wir wollen urheberrechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die stimulierend und gerecht sind, die Investitionen in die Kreativität belohnen und den Europäerinnen und Europäern den rechtmäßigen Zugang zu Inhalten und deren rechtmäßige Nutzung erleichtern.“

Nationale Sofortmaßnahme
Grundsätzlich vielversprechend, so bewertet der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) den gestarteten Prozess. Kopieren zu gewerblichen Zwecken geschieht im Internet millionenfach und ohne vorherige Genehmigung. Hier braucht es größere Anstrengungen auch seitens des europäischen Gesetzgebers und ein zeitgemäßes Urheberrecht, um die Investitionen von Verlagen zu schützen.
Ein wirkungsvolles europäisches Urheberrecht kann jedoch eine nationale Lösung nicht ersetzen. Schließlich mahlen die Mühlen in Brüssel bekanntermaßen langsam. Ein europäischer Gesetzwerdungsprozess nimmt mindestens fünf Jahre in Anspruch. Dieser Zeitraum sollte nach der Ansicht des VÖZ mit einer nationalen Lösung eines Leistungsschutzrechtes überbrückt werden.
Der VÖZ begrüßt die angekündigte sogenannte „Panoramafreiheit“, dass also die Nutzung von dauerhaft im öffentlichen Raum befindlichen Werken erlaubt wird. Kritisch sieht der VÖZ unter anderem die vorgeschlagenen Ausnahmen vom Urheberrecht. Besonders beim Text- und Data-Mining sei aus Sicht der Medienwirtschaft große Vorsicht geboten, hier dürfe der Schutz des Urheberrechts nicht ausgehebelt werden. Es ist zu befürchten, dass dadurch vor allem kleineren Wissenschafts- und Fachverlagen die wirtschaftliche Existenz geraubt werden würde.

Links

red/stem/cc, Economy Ausgabe Webartikel, 29.12.2015