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28. März 2024

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Gebührensenkung durch Digitalisierung

Gebührensenkung durch Digitalisierung © piqs.de/lisa spreckelmeyer

Neue Technologien und eine Transformation der Prozesse im Katasteramt beschleunigen Verfahren und sollen im Vermessungswesen Gebührensenkungen von dreißig Prozent bringen.

Bisher wurden Anträge und Urkunden, etwa für die Teilung oder Vereinigung von Grundstücken, als unstrukturiertes PDF eingereicht und in den Vermessungsämtern des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) erfasst, kontrolliert und danach zur eventuellen Verbesserung nochmals an den Einbringenden zurückgestellt.

Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis
„Mit der strukturierten Einbringung wird nun ein einheitliches Format für diese Einreichungen etabliert und damit kann ein großer Teil der Daten automatisch verarbeitet werden. Die erste Prüfung erfolgt vollautomatisch, der Planersteller kann noch vor der endgültigen Einreichung die nötigen Korrekturen vornehmen“, so Wernher Hoffmann, Leiter des BEV.
„Mit dem Inkrafttreten der neuen Vermessungs- und Vermessungsgebührenverordnung wird ein weiterer Schritt zur Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis durch Digitalisierung gesetzt“, sagt Margarete Schramböck, Bundesministerin für Wirtschaft und Digitalisierung. „Die Einreichung von strukturierten Dokumenten ist um 30 Prozent billiger als die bisherige Form“, so Schramböck. Die neue Vermessungs und Gebührenverordnung ist seit 1. Oktober 2018 in Kraft.

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red/cc, Economy Ausgabe Webartikel, 08.10.2018