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28. März 2024

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Demokratische Rückbindung gefordert

Demokratische Rückbindung gefordert© piqs.de/matu

Deutsches Bundesverfassungsgericht bestätigt Kritik an Aushöhlung der Demokratie.

Ein aktuelles Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofs kritisiert CETA. Mit Blick auf das mächtige CETA-Lenkungsgremium, den Gemischten Ausschuss, fordern die Richter eine verbindliche Zusicherung, dass dessen Beschlüsse bis zu ihrer Entscheidung im Hauptsacheverfahren nur mit einer „demokratischen Rückbindung“ gefasst werden dürfen.

Schwächung der Demokratie
Diese Kritikpunkte werden Attac zufolge in der aktuellen CETA-Zusatzerklärung nicht einmal angesprochen. „CETA würde eine Reihe weiterer Institutionen und Prozesse schaffen, die Regulierungshoheit der Parlamente und damit die Demokratie schwächen“, kritisiert Alexandra Strickner von Attac Österreich.
Der Gemeinsame CETA Ausschuss bestehend aus Vertretern der EU und Kanadas ist nicht nur für die Umsetzung des Abkommens verantwortlich. Er kann auch Tatbestände des Investitionskapitels erweitern, Ausschüsse ein- und absetzen und deren Aufgabenbereich definieren sowie die meisten Annexe und Protokolle des Abkommens ändern – ohne dabei das EU-Parlament oder nationaler Parlamente einbinden zu müssen. „Somit können Vertragsinhalte nach der Ratifikation durch den CETA Ausschuss ohne Öffentlichkeit und ohne demokratische Beteiligung der Parlamente verändert werden.“

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red/stem/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 18.11.2016