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26. April 2024

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Transatlantische Verunsicherung

Transatlantische Verunsicherungpiqs.de/jim linwood

Safe Harbor war gestern, aber eine verbindliche Folgeregelung steht noch aus.

Seit dem 1. Februar die Frist endgültig abgelaufen, die es Unternehmen ermöglichte, auf Grundlage des Safe Harbor-Abkommens personenbezogene Daten aus der EU in die USA zu übermitteln. Alle Unternehmen, die noch keine Alternativlösung gefunden haben und sich auch nach Ablauf der Frist noch auf das Safe Harbor-Abkommen stützen, müssen jetzt mit Bußgeldern und Strafzahlungen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden rechnen.
„Für alle betroffenen Unternehmen bedeutet dieser Schwebezustand große Rechtsunsicherheit, daher brauchen wir so schnell wie möglich eine verbindliche Safe Harbor-Folgeregelung“, fordert Oliver Süme, Vorstand von eco, dem Verband Verband der deutschen Internetwirtschaft. „Es ist ein untragbarer Zustand für die Unternehmen, jetzt eventuell noch zusätzlich mit Strafzahlungen belastet zu werden, nur weil der Politik bisher keine fristgerechte Einigung über ein Nachfolge-Abkommen gelungen ist.“ Süme fordert eine Verlängerung des Moratoriums, um den Unternehmen wenigstens die Chance zu geben, rechtskonform zu handeln.“

Die politische Verantwortung
Die politische Verantwortung für ein Safe Harbor-Nachfolgeabkommen liegt jetzt in erster Linie in den Händen der EU-Kommission, die sich derzeit in Verhandlungen mit den USA über einen Kompromiss befindet. „Ein fundierter Rechtsrahmen ist für den internationalen Datentransfer und zahlreiche branchenübergreifende Unternehmensprozesse essentiell. Er gehört jetzt zwingend wiederhergestellt“, sagt Süme. „Wir erhoffen uns daher in den nächsten Tagen ein klares Zeichen der Politik.“
Von der Problematik können alle Geschäftsmodelle, die personenbezogenen Daten zwischen Europa und den USA transferieren, betroffen sein. Neben Social Media sind das ganze Branchenzweige im Bereich eCommerce und CloudComputing.
Süme empfiehlt allen betroffenen Unternehmen ihre Geschäftspraktiken zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Alternativen zum Safe Harbor-Abkommen können Corporate Binding Rules und EU-Standardvertragsklauseln sein, die für den Datenaustausch innerhalb eines Unternehmens genutzt werden können. Als praktischer Leitfaden dafür hat eco fünf Tipps zum Umgang mit dem Safe-Harbor Urteil online zur Verfügung gestellt.

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red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 12.02.2016