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29. März 2024

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Bundesregierung beschließt Senkung der Mindestbeiträge für Selbständige

Bundesregierung beschließt Senkung der Mindestbeiträge für SelbständigeBilderbox.com

Mit der Umsetzung dieser langjährigen Forderung der SVA soll eine spürbare Entlastung für Kleinunternehmer erfolgen.

Die Bundesregierung hat aktuell Entlastungsmaßnahmen für Österreichs Selbständige beschlossen. Die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage von derzeit rund 724 Euro auf 406 Euro wurde entschieden. Diese Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige auf das Niveau der Arbeitnehmer bedeute einerseits eine Gleichstellung sowie auch eine finanzielle Entlastung von knapp 292 Euro jährlich für Geringverdiener.

Gerechtigkeit durch Angleichung
Analog zum Beitragszuschuss für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, wurde nun für Selbständige die sogenannten "Mindest-Sozialversicherungsbeiträge" im Rahmen der Steuerreform beschlossen und soll bereits mit 1.1. 2016 in Kraft treten. "Wir wollen keine Bevorzugung, wir wollen Gerechtigkeit und mit der Angleichung der Mindestbeitragsgrundlage auf die Geringfügigkeitsgrenze der Arbeitnehmer ist nun ein wichtiger Schritt getan", so Alexander Herzog, SVA Obmann-Stv. .

Rund 40 Mio. Euro jährliche Kosten
Die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung auf die Geringfügigkeitsgrenze soll zudem mit 1.1.2018 starten. Eine vollständige Angleichung an die Geringfügigkeitsgrenze wird voraussichtlich mit 1.1.2022 erreicht sein. Die SVA ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs Selbständige und betreut als gesetzliche Krankenversicherung rund 775.000 Kunden, davon 390.000 aktiv Erwerbstätige, 146.000 Pensionisten und 239.000 Angehörige. Als gesetzliche Pensionsversicherung ist die SVA für 416.000 Versicherte zuständig.

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apa/red/cc, Economy Ausgabe 999999, 17.06.2015