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28. März 2024

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Attac sieht Ablenkungsmanöver bei CETA

Attac sieht Ablenkungsmanöver bei CETA© piqs.de/kanegen

Die rechtsverbindliche Erklärung kann keinen der kritisierten Vertragspunkte entschärfen.

Für Attac Österreich ist die Debatte um die „Rechtsverbindlichkeit“ der CETA-Zusatzerklärung ein einziges Ablenkungsmanöver. Denn die Gefahren des Abkommens werden auch mit der Zusatzerklärung inhaltlich nicht beseitigt.
Dem stimmt auch Markus Krajewski, Professor für öffentliches Recht und Wirtschaftsvölkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zu: „Die Debatte, ob die Zusatzerklärung eine verbindliche Interpretation darstellt, ist eine Scheindebatte. Entscheidend ist, dass mit dieser Erklärung keine Änderungen am Vertragsinhalt vorgenommen werden.“„Die Gefahren des Abkommens sind schwarz auf weiß im Vertragstext belegt – sie können nur durch echte Änderungen des Textes beseitigt werden. Dazu müsste zunächst jedoch die Unterzeichnung abgesagt werden“, fordert Alexandra Strickner von Attac Österreich.

Unverändert
Die Möglichkeit von Investorenklagen bleibt weiterhin enthalten. Entscheidend sind laut Attac Artikel 8.10. und 8.12. des Vertrages, in denen Investoren weitreichende Schutzstandards wie „gerechte und billige Behandlung“ und der Schutz vor „indirekter Enteignung“ zugestanden werden. Konzerne können damit Entschädigungen für Gesetze einklagen, die aus ihrer Sicht Investitionen und zukünftige Gewinnerwartungen schmälern.
Auch die im Vertragstext enthaltenen Formulierungen zur staatlichen Regulierungsfreiheit verhindern Schadenersatzurteile nicht. Schiedsrichter können sich stets darauf berufen, dass ihre Urteile technisch gesehen „nur“ Entschädigungen, aber keine Änderung der Gesetze verlangen. Zudem gibt es bereits viele Erfahrungen, dass Klagerechte von Investoren als Drohung eingesetzt werden, um neue Regulierungen im öffentlichen Interesse zu bekämpfen. „Der Investitionsschutz muss völlig aus CETA gestrichen werden“, erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich.

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red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 15.11.2016