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25. April 2024

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Forschungsrat will Autonomie bei Studiengebühren

Forschungsrat will Autonomie bei StudiengebührenBilderbox.com

Laut einer Empfehlung des Forschungsrates (RFT) an die Bunderegierung, sollen Universitäten autonom über die Einhebung von Studiengebühren und die Zulassung von Studenten entscheiden können.

Wie APA-Science berichtet legte der österreichische Forschungsrat seine Empfehlungen zu Governance- und Managementstrukturen an den Unis vor. Für den Rat stoßen die Unis bei knappen Budgets und einer steigenden Studentenzahl an Kapazitätsgrenzen in Forschung und Lehre. Im Vergleich zu Hochschulen wie der ETH Zürich oder der Uni München gebe es an den heimischen Unis laut RFT Unterdotierung, ungünstigere Betreuungsverhältnisse und höhere Drop-Out-Quoten.

Unis sollen ihre Kapazitäten feststellen
Der Rat empfiehlt, dass die Unis autonom ihre Kapazitäten in Lehre und Forschung feststellen können. "In Abhängigkeit zu den budgetären Möglichkeiten und im Sinne einer adäquaten Studienplatzfinanzierung, ist die jeweilige Anzahl an Studienplätzen im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit dem zuständigen Ministerium zu verhandeln", so die Empfehlung im Wortlaut. Für die Zulassung zum Studien sollten die Unis zudem Auswahl- und Aufnahmekriterien eigenständig definieren können.
"Hier gibt es Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung", sagt Hannes Androsch, RFT-Chef und Peter Skalicky stellvertretender RFT-Vorsitzender ergänzt: "Man kann nicht erwarten, dass sich die Unis in ihrem Kerngeschäft Forschung und Lehre wie nachgeordnete Dienststellen verhalten, aber im Drittmittelbereich wie Unternehmer auftreten sollen". Man müsse Vertrauen in die Unis haben, dass dies nicht missbraucht werde.

"Es ist nicht einzusehen, dass an den Fachhochschulen ein System klaglos funktioniert und an Universitäten nicht", so Androsch unter Hinweis darauf, dass Fachhochschulen sich ihre Studenten aussuchen und teilweise auch Studiengebühren einheben können. Und „die Debatte um Gebühren und Zugangsbeschränkungen muss beendet werden", so Skalicky.

Bindender Dreiervorschlag bei Rektorswahl
Weitere Empfehlungen betreffen die Rektorswahl wo der Dreiervorschlag der Findungskommission im Gegensatz zur derzeitigen Regelung für den Senat bindend sein soll, mit der Option, dem Uni-Rat maximal zwei weitere Kandidaten vorzuschlagen. Der RFT will weiters die Beratungsfunktion des Senats stärker betonen, operative Belange sollten dagegen alleinig in die Kompetenz des Rektorats wandern.
Der Planungshorizont der Entwicklungspläne der Unis sollte auf mindestens zwei Leistungsvereinbarungsperioden erweitert werden. Bei der Leitung großer Organisationseinheiten wie Fakultäten oder Zentren sollten wissenschaftliche und wirtschaftliche Agenden getrennt werden. Allgemein leidet nach Ansicht Skalickys das Wissenschaftssystem an Geldmangel, vor allem was Infrastruktur betrifft. Das betreffe auch die Berufungspolitik, da Spitzenforscher wegen mangelnder Ausstattung nicht nach Österreich kämen.
Androsch ortet zu geringe Dotierung "über den ganzen Bildungsbogen". Mit der Stagnation der Ausgaben im Forschungsbereich sei das in der Forschungsstrategie der Bundesregierung formulierte Ziel, zu den führenden Innovationsländern vorzustoßen, nicht erreichbar, "im Gegenteil, wir fallen sogar zurück". Mit den zusätzlich 615 Mio. Euro für die Unis in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode sei die Unterfinanzierung nicht behoben.

Links

red/cc, Economy Ausgabe 999999, 18.03.2015